Jeder Euro, den Sie einem Handwerker zahlen, ist möglicherweise Ihre Steuererklärung wert. Nach §35a EStG dürfen Sie 20 % der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen — bis maximal 4.000 € pro Jahr.
Das gilt für Wohnungseigentümer und Mieter gleichermaßen. Und für viele Leistungen, die man nicht sofort auf dem Schirm hat — von der IKEA-Montage bis zur Fenstersanierung.
Was ist absetzbar (und was nicht)
§35a EStG unterscheidet zwei Kategorien: haushaltsnahe Dienstleistungen (Absatz 2) und Handwerkerleistungen (Absatz 3). Beide sind mit 20 % absetzbar, aber unterschiedlich gedeckelt (siehe Tabelle unten).
- Absetzbar: Möbelmontage, IKEA-Aufbau, Badmöbel-Einbau, Elektroarbeiten (Steckdosen, Lampen, Sicherungen), Sanitär (Wasserhähne, Toilette), Fliesenlegerarbeiten, Maler-/Tapeziererarbeiten, Fenster/Türen-Einbau, Heizungswartung, Klimaanlagen-Montage, Reinigung.
- NICHT absetzbar: Materialkosten (nur Arbeitskosten zählen!), Neubau-Arbeiten (nur Bestandsimmobilie), Barzahlung ohne Rechnung, Selbstgemachtes.
Höchstgrenzen: Bis zu 5.200 € Steuerersparnis pro Jahr
Wichtig: Die Grenzen gelten pro Haushalt und pro Jahr — nicht pro Person. Ein Ehepaar teilt sich denselben Topf.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs. 2): 20 % von max. 20.000 € = bis 4.000 € Steuerersparnis (Reinigung, Gartenpflege, Haushaltshilfe).
- Handwerkerleistungen (§35a Abs. 3): 20 % von max. 6.000 € = bis 1.200 € Steuerersparnis (Reparaturen, Montagen, Renovierung).
- Zusammen: bis zu 5.200 € pro Jahr direkt weniger Steuer.
Rechnungsanforderungen: 4 Pflicht-Angaben
Das Finanzamt akzeptiert nur Rechnungen, die diese 4 Angaben klar zeigen:
- Getrennt ausgewiesene Arbeitskosten (Material extra, damit klar ist, was 20 %-fähig ist).
- Ausstellerdaten (Firma, Steuernummer oder USt-IdNr).
- Leistungsdatum und Leistungsort (Ihre Adresse).
- Zahlungsnachweis per Überweisung oder Karte — Barzahlung ist ausgeschlossen.
Praxis-Tipp
Handwerker über Mr. Monteur® stellen automatisch §14 UStG-konforme Rechnungen mit klarer Material/Arbeit-Trennung aus. Sie können die Rechnung direkt aus Ihrem Konto herunterladen und Ihrer Steuererklärung beifügen.
So tragen Sie es in die Steuererklärung ein
Anlage 'Haushaltsnahe Aufwendungen' im Elster-Formular oder in Ihrem Steuerprogramm:
- Zeile 5-6: Handwerkerleistungen — hier gehören Möbelmontage, IKEA-Aufbau, Elektroarbeiten usw. hin.
- Zeile 7-8: Haushaltsnahe Dienstleistungen — Reinigung, Gartenpflege usw.
- Nur die Arbeitskosten aus der Rechnung (nicht Material) eintragen.
- Rechnungen sind nicht zwingend beizufügen, müssen aber vorgezeigt werden können (10 Jahre Aufbewahrungspflicht).
